Lexikon: Landeshochschulgesetz

Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Bundesländer ihre Bildungshoheit im Rahmen des Föderalismus ausüben. ...
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 Internetverweise zu Landeshochschulgesetz:
LHG Baden-Württemberg ; Bayerisches Hochschulgesetz ; Berliner Hochschulgesetz ; Brandenburgisches Hochschulgesetz ; Bremisches Hochschulgesetz ; Hamburgisches Hochschulgesetz ; Hessisches Hochschulgesetz ; LHG Mecklenburg-Vorpommern 



 Wort-Analyse: Landeshochschulgesetz

GrundformLandeshochschulgesetz
Synonyme
Satzbeispiele"Somit verstecken sich hinter den angeblichen 100 Mark für die Rückmeldung tatsächlich Studiengebühren und die sind nach dem Landeshochschulgesetz nicht zulässig."
Wissenschaftssenatorin Krista Sager hat mit ihrem Gesetzentwurf zum Landeshochschulgesetz einen mutigen Schritt getan, der die Autonomie der Hamburger Hochschulen stärkt und deren erfolgreiche Reformanstrengungen wirksam unterstützt.
Genug geredet, jetzt wird gehandelt: Mit einem neuen Landeshochschulgesetz will sich der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) an die Spitze der Reformer stellen.
In Niedersachsen beobachten lokale Gruppen argwöhnisch das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Landeshochschulgesetz, das ebenfalls Stiftungshochschulen ermöglichen soll.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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