Lexikon: Leihvertrag

Ein Leihvertragliegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.Danach hat der Entleiher dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben.Im Gegensatz zum Darlehensvertrag hat dies die selbe Sache zu sein.Hat der Entleiher sie beschädigt, so muss er den entstandenen Sachschaden ersetzen.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Leihvertrag
 Internetverweise zu Leihvertrag:
§§ 598 bis 606 ; § 604 ; § 603 ; § 599 ; § 600 ; § 601 



 Wort-Analyse: Leihvertrag

GrundformLeihvertrag
Synonyme
SatzbeispieleDie Wanderers schlossen im Januar einen Leihvertrag mit Dortmund bis zum Ende der laufenden Saison, danach hat Bolton eine Kaufoption, weil der Vertrag in Dortmund noch bis Juni 2003 läuft.
Inzwischen wurde der Leihvertrag mit der Guggenheim-Stiftung auf Dauer verlängert.
Schließlich seien ihm beim Kauf ihrer Werke nur deswegen Rabatte eingeräumt worden, weil er stets auf den bis zum Jahr 2025 laufenden Leihvertrag mit der Stadt Bonn hingewiesen hatte.
Die Ausstellungsbesucher sind deshalb eingeladen, ihre "Murillo-Schätze" von der Pralinenschachtel bis zum Teegeschirr in Vitrinen zu legen, wofür es einen Leihvertrag und eine Freikarte gibt.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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