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Lexikon: Leistung (Rechnungswesen) Leistung (v. mittelhochdeutsch leistunge) steht für:* Leistung (Informatik), einer Beschreibung der Verarbeitungsgeschwindigkeit o.ä. ... Als Leistung bezeichnet man im deutschen Recht die ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Der Begriff spielt sowohl im allgemeinen Schuldrecht als auch im Bereicherungsrecht eine Rolle. Im Sport findet der Begriff Leistung zunächst in einem sehr weiten Sinne Anwendung: Als höhere Leistung gelten u.a. größere Geschwindigkeiten, größere Höhen und Weiten in den Sprung- und Wurfdisziplinen, aber auch höhere Punktzahlen bei technischen Sportarten, bei denen nicht nur die ... Die Leistung P (von engl. ) wird in der Physik durch den Quotienten aus verrichteter Arbeit ΔW bzw. der dafür aufgewendeten Energie ΔE und der dazu benötigten Zeit Δt definiert: Hierbei ist Die Leistung (auch engl. Performance //) bezeichnet in der Informatik den Ressourcenverbrauch und die Qualität der Ausgabe von Programmen und Hardware. ... Die Leistung (ungleich Erlöse, die den Eigenverbrauch ausklammern) ist das Ergebnis der betrieblichen Faktorkombination, also die in der Erfüllung des Betriebszweckes erstellten Güter und Dienstleistungen. Sie stehen den Kosten gegenüber. In der Verkehrstheorie der Nachrichtentechnik ist die Leistung der Verkehrswert, den eine Anlage maximal verarbeiten kann.
Abkürzungen: Leistung (Rechnungswesen)
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