Lexikon: Lohnsteuerkarte

Arbeitnehmer, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, müssen ihrem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres oder bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte vorlegen.Die Lohnsteuerkarte stellt die Wohnortgemeinde des Arbeitnehmers aus.Einzutragen hat der Arbeitgeber insbesondere folgende Daten des betreffenden Arbeitnehmers:* Geburtsdatum,* die Steuerklasse,* die Zahl der Kinderfreibeträge,* Religionszugehörigkeit,* den sog. ...
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 Internetverweise zu Lohnsteuerkarte:
http://www.elster.de ; Muster einer Lohnsteuerkarte (2006) 



 Wort-Analyse: Lohnsteuerkarte

GrundformLohnsteuerkarte
SynonymeSteuerkarte, S
SatzbeispieleSteuerlich wirksam werden sie aber auf der Lohnsteuerkarte erst ab 3200 Mark im Jahr.
Änderungen müssen bei der Gemeinde (steht auf der Lohnsteuerkarte, zuständig ist das Einwohnermeldeamt) beantragt werden.
Sofort die Pauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Entweder beim Lohnsteuerjahresausgleich oder im Voraus auf der Lohnsteuerkarte für nächstes Jahr eintragen lassen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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