|
Lexikon: Luftstreitkräfte (Bundesheer) Die Luftstreitkräfte des Deutschen Kaiserreichs während des Ersten Weltkrieges bestanden aus Verbänden des Kontingentsheeres und der Kaiserlichen Marine. Luftstreitkräfte sind eine Teilstreitkraft moderner Armeen, in der weitestgehend die Kräfte und Mittel einer Armee organisatorisch zusammengefasst sind, die den Luftraum (zunehmend auch den Weltraum) nutzen, in diesen hinein oder aus diesem heraus wirken. Die offizielle Bezeichnung für die lettischen Luftstreitkräfte ist Latvijas Gaisa spēki (Lettische Luftwaffe). ...
Abkürzungen: Luftstreitkräfte (Bundesheer)
Luftstreitkräfte (Bundesheer) nachschlagen in der Suchmaschine... Fehler/Anregungen mitteilen
Impressum
Konzessionsinformationen zu den definero Suchfunktionen
Haftungsausschluss
RSS-Feed zum Lexikon definero.de
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||