Lexikon: Münzregal

Das Münzregal bezeichnet das Hoheitsrecht, die Münzordnung zu bestimmen. Es umfasst die Bestimmung der Währung, das Recht zur Münzerzeugung und den Anspruch auf den Münznutzen, also den Gewinn aus der Münzprägung.
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 Internetverweise zu Münzregal:
Art. 73 ; § 1 ; § 2 ; ISSN 0075-2711 



 Wort-Analyse: Münzregal

GrundformMünzregal
Synonyme
SatzbeispieleNun beabsichtigte der Bundesrat allerdings mit großer Selbstverständlichkeit, das Prägen der Münzen weiterhin den einzelnen Staaten zu überlassen, um ihnen das Münzregal zu erhalten.
Erst 1325 erwarb die Stadt das Münzregal - ein wichtiger Schritt für die aufstrebende Handelsmetropole, die damit ihre Stellung in der Hanse stärken konnte.
In Deutschland lag das sogenannte Münzregal bisher beim Bundesfinanzministerium, das auch den Münzgewinn einstrich.
Dennoch, dem jungen Goldlorbeerkranzträger stand das Münzregal (das Recht auf Geldprägung) zu.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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