Lexikon: MagistratDer Magistrat (lat. Magistratus = Obrigkeit) ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt, einer Stadt. Die Bezeichnung wird nur in Bundesländern für Städte verwendet, die eine Magistratsverfassung in ihrer Gemeindeordnung konstituieren. In Gemeinden ohne Stadtrecht lautet die Bezeichnung Gemeindevorstand.
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Internetverweise zu Magistrat:
Art. 1
Wort-Analyse: Magistrat| Grundform | Magistrat |
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| Synonyme | Stadtverwaltung, S, Gemeindevorstand, s, Obrigkeit, S, Senat, S |
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| Satzbeispiele | Nicht unvereinbare Überzeugungen waren der Grund für den Bruch, sondern ein Betriebsunfall während einer Abstimmung: Mit einer geheimen Stimme von CDU oder FDP war ein Republikaner in den Magistrat gewählt worden. |
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| Frankfurter Grüne werfen CDU und FDP vor, bei der Wahl zum Magistrat den Kandidaten der Republikaner unterstützt zu haben |
| Doch die grüne Karrierefrau grantelt: "Die Oberbürgermeisterin kann mit Stadt und Magistrat nicht umgehen wie eine Feudalherrin." |
| Im Gegensatz zu Oberbürgermeisterin Roth, die die Sozialdemokraten als zweitstärkste Römerfraktion im hauptamtlichen Magistrat nicht schwächen will, pocht die grüne Schuldezernentin Jutta Ebeling darauf, Nordhoff als Kulturchefin zu beerben. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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