Lexikon: Markengesetz

Das deutsche Markengesetz (MarkenG) dient dem Schutz von Marken. Zusammen mit dem Geschmacksmustergesetz, dem Gebrauchsmustergesetz und dem Patentgesetz werden die Nebenerzeugnisse und Kennzeichen von Firmen im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutz geschützt.
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 Internetverweise zu Markengesetz:
Text des Markengesetzes ; Markenverordnung (MarkenV) 



 Wort-Analyse: Markengesetz

GrundformMarkengesetz
Synonyme
SatzbeispieleDie Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Mitarbeiter des Medikamentengroßhändlers Phoenix und einen Spediteur wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittel- und das Markengesetz.
Das Gericht konkretisiert damit den Grundsatz, dass Unterlassungsansprüche aus dem Markengesetz nur bei einem Handeln im "geschäftlichen Verkehr" gegeben sind, für die Verwendung geschützter Marken im Internet.
Im Wesentlichen gelten jedoch die klassischen Gesetze wie das Handelsgesetzbuch, das Wettbewerbsgesetz oder das Markengesetz.
Dem Plagiator drohen wegen Verstoßes gegen das Markengesetz zwar bis zu zwei Jahre Haft, aber bislang ist der IHK noch kein Fall bekannt geworden, in dem es zu einer Verurteilung gekommen ist.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Markengesetz

MarkenGMarkengesetz

 

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