Lexikon: Notar

Ein Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) beurkundet Rechtsgeschäfte und beglaubigt Unterschriften. Notar kann in Deutschland nur ein deutscher Staatsbürger werden, der zum Richteramt befähigt ist, also ein Volljurist mit erfolgreich abgelegtem 2. Staatsexamen (siehe Deutsches Richtergesetz). Der Erstbewerber darf nicht älter als 60 Jahre sein und kann sein Amt bis zu seinem 70. Lebensjahr ausüben. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 10.000 Notare.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Notar
 Internetverweise zu Notar:
Notarakademie ; Bundesnotarkammer ; Deutscher Notarverein ; Bundesnotarordnung (BNotO) ; Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) ; Berufsbild in Österreich ; Notariatsordnung - Österreich: bei Kurztitel/Abkürzung 'NO' eingeben ; Berufsbilder in der Schweiz 



 Wort-Analyse: Notar

GrundformNotar
SynonymeJurist, s, Advokat, S, Jurist, S, Rechtsgelehrter, S
SatzbeispieleEs wäre menschlich von Ihnen, wenn Sie mir diesen unglücklichen Nachmittag durchbringen hülfen, eine Viertelstunde beim Notar, den Rest beim Italiener."
Ich finde wohl einen Notar, aber die gewöhnlichen Gerichtszeugen sind heut am Sonntag auf den Kegelschub gelaufen.
Gleich auf dem Heimwege vom Notar hatte er an den Alten gedacht und den Entschluß gefaßt, auch diesem eine Freude zu machen: er hatte ihm eine neue Schnupftabaksdose von Silber kaufen und zehn Dukaten hineinlegen wollen.
Und wenn Sie keine weiteren Vorschüsse brauchen, dann machen wir die Sache vor dem Notar.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Notar

RAuNRechtsanwalt und Notar
DNotZDeutsche Notar-Zeitschrift

EnglischDeutsch
Eindeutige Ergebnisse
notary Notar {m}
Ergebnisse, die Ihren Begriff enthalten
hidden tail rotor versteckter Heckrotor (NOTAR-System) {m}

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