Lexikon: OmbudsmannDer Ombudsmann (schwedisch ombudsman: Vermittler) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. In Schweden gibt es die Institution bereits seit 200 Jahren. In den 1970er Jahren verbreitete sich die Institution weltweit. Im allgemeinen wird die schwedische Schreibweise verwendet, eingedeutscht auch das Wort Ombudsmann.
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de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann
Internetverweise zu Ombudsmann:
http://www.ombudsmann.at ; SMS-Sperre.at ; Viele sehr nützliche Checklisten, Arbeitshilfen, Seminare, Downloads rund um das Thema Konflikte ; Englisch ; Ausführliche Link-Liste von Ombudsstellen nach Branchen bzw. Themen ; Artikel über Ombudsleute in niederländischen Zeitungen ; Gewissen des Journalismus ; Bankenombudsmann - Infos über das Schlichtungsverfahren
Wort-Analyse: Ombudsmann| Grundform | Ombudsmann |
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| Satzbeispiele | Er wolle "schlichten und nicht richten", so charakterisierte Römer sein Selbstverständnis als Ombudsmann. |
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| Auch die Versicherer setzen nun auf den Ombudsmann |
| Der Ombudsmann ist zu erreichen über: Kronenstr. 12, 10117 Berlin, Postfach 080612, 10066 Berlin |
| Als Ombudsmann entscheidet er verbindlich bis zu einer Höhe von 5000 Euro, und er kann Beschwerden behandeln bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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