Lexikon: Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist juristisch gesehen eine Willenserklärung. Mit der Patientenverfügung weist der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Auch ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter ist an die Patientenverfügung gebunden. ...
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Patientenverfügung
 Internetverweise zu Patientenverfügung:
§ 1901 ; § 1904 ; § 216 ; Broschüre des Bundesjustizministeriums (pdf-Datei 532 kb) ; Webseite des Deutschen Juristentags ; Die derzeitige Rechtslage im Vergleich zum Gruppenantrag Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke MdB et.al ; Gruppenantrag Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke MdB et.al ; Das Leben am Ende des Lebens 



 Wort-Analyse: Patientenverfügung

GrundformPatientenverfügung
Synonyme
SatzbeispieleDie Richtlinien nehmen die "Patientenverfügung" ernst, stellen aber zu Recht die Frage, ob sie den konkreten Fall ins Auge fassen kann - und ob der Mensch gerade seinen letzten (Lebens-)Willen wirklich auf Vorrat fassen kann.
Aber weder die Medizin noch die menschliche Betreuung, noch das Instrument der Patientenverfügung ist auf die bloße Begrifflichkeit zu reduzieren, auf die bloße Maßnahme.
Es gibt freilich Autoren wie Erich Steffen, ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, der von einer "überzogenen Skepsis gegen eine Patientenverfügung" spricht.
Oder wenn er früher eine "Patientenverfügung" unterschrieben hat, in der er für einen solchen Fall vorab auf eine weitere Behandlung verzichtet hat?

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

Leider wurde kein Ergebnis für Ihren Begriff im Abkürzungsverzeichnis gefunden.
 
Suchtipps zum Abkürzungsverzeichnis:
Verwenden Sie die Grundform und den Singular eines Begriffs.
Vermeiden Sie die Suche mit mehreren Begriffen.

 

 

 

 

Leider wurde kein Ergebnis für Ihren Begriff in der Übersetzung gefunden.
 
Suchtipps zur Übersetzung:
Verwenden Sie die Grundform und den Singular eines Begriffs.
Vermeiden Sie die Suche mit mehreren Begriffen.
Die Schreibweise ´ß´ oder ´ss´ kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen

 

 

Fehler/Anregungen mitteilen

Sie möchten:
Ihr Name:
Ihre EMail-Addresse:
Ihre Nachricht:

 

Impressum

Klaus Kopf
Düppelstrasse 6
22769 Hamburg
Deutschland

Steuernummer: 41/127 /03069

Finanzamt Hamburg-Altona

  

Konzessionsinformationen zu den definero Suchfunktionen

Lexikon
Das Lexikon basiert auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und unterliegt der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der Autoren ist auf dem Lexikon Wikipedia (Wiki) verfügbar. Lexikon-Artikel können direkt auf Wikipedia bearbeitet werden.
  

Wort-Analyse (Wörterbuch)
Das Wörterbuch wird uns von der Universität Leipzig (Institut für Informatik) Projekt Deutscher Wortschatz zur Verfügung gestellt.
  

Übersetzung
Die Übersetzung (deutsch - englisch/ englisch - deutsch) unterliegt der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Sie basiert auf folgenden Datenbanken, die von nachstehenden Personen zusammengefasst und überarbeitet wurden
Frank Richter (dict.tu-chemnitz.de; 1995 - 2002)
Paul Hemetsberger (dict.cc; 2002 - 2004)
Thomas Promny (odge.de; 2004 - 2006)
Kopf (Lexikon definero.de; seit 2006)
  

Abkürzung
Das Abkürzungsverzeichnis basiert auf einer Datenbank von Klaus Kopf (definero.de ; 2006). Die Liste der Abkürzungen wird stetig erweitert. Etwaige Verlinkungen zu Institutionen, die sich aus den Abkürzungen ableiten lassen, sind im Verzeichnis als sog. Hyperlink kenntlich gemacht. 

  

Danksagungen

   

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie die Informationen bzgl. Copyright, externen Links etc.- zusammengefasst auf der Seite Lexikon definero - Haftungsausschluss

  

RSS-Feed zum Lexikon definero.de


http://www.definero.de/definero.xml

 

Gratis Wörterbuch für 75 Sprachen herunterladen Lexikon