Lexikon: PatientenverfügungDie Patientenverfügung ist juristisch gesehen eine Willenserklärung. Mit der Patientenverfügung weist der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Auch ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter ist an die Patientenverfügung gebunden. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Patientenverfügung
Internetverweise zu Patientenverfügung:
§ 1901 ; § 1904 ; § 216 ; Broschüre des Bundesjustizministeriums (pdf-Datei 532 kb) ; Webseite des Deutschen Juristentags ; Die derzeitige Rechtslage im Vergleich zum Gruppenantrag Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke MdB et.al ; Gruppenantrag Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke MdB et.al ; Das Leben am Ende des Lebens
Wort-Analyse: Patientenverfügung| Grundform | Patientenverfügung |
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| Satzbeispiele | Die Richtlinien nehmen die "Patientenverfügung" ernst, stellen aber zu Recht die Frage, ob sie den konkreten Fall ins Auge fassen kann - und ob der Mensch gerade seinen letzten (Lebens-)Willen wirklich auf Vorrat fassen kann. |
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| Aber weder die Medizin noch die menschliche Betreuung, noch das Instrument der Patientenverfügung ist auf die bloße Begrifflichkeit zu reduzieren, auf die bloße Maßnahme. |
| Es gibt freilich Autoren wie Erich Steffen, ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, der von einer "überzogenen Skepsis gegen eine Patientenverfügung" spricht. |
| Oder wenn er früher eine "Patientenverfügung" unterschrieben hat, in der er für einen solchen Fall vorab auf eine weitere Behandlung verzichtet hat? |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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