Lexikon: Personalvertretung

Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes), vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Bundesländer geregelt.
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 Internetverweise zu Personalvertretung:
Art. 73 ; Art. 75 ; Art. 74 ; § 130 ; § 1 ; § 95 ; Art. 140 ; § 90 



 Wort-Analyse: Personalvertretung

GrundformPersonalvertretung
SynonymePersonalrat, Personalvertretung
SatzbeispieleDenn der Senatsbeschluss gilt nur unter Vorbehalt: Zum einen muss die Personalvertretung der Opernhäuser dem Abbau von 220,5 Stellen und dem Verzicht auf tarifliche Gehaltssteigerungen zustimmen.
Er mobilisierte die Personalvertretung und forderte Transparenz.
Der Brief war im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit einer auf diese Themengebiete spezialisierten Redakteurin an die Personalvertretung versandt worden.
Personalvertretung engagiert eigene Berater

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Personalvertretung

PersVDie Personalvertretung
[Zeitschrift]

 

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