Lexikon: Pflichtmitgliedschaft

Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine (natürliche oder juristische) Person, Mitglied einer Organisation zu ...
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 Internetverweise zu Pflichtmitgliedschaft:
IHK Verweigerer e. V. ; MITTELSTÄNDISCHE ZWANGSKAMMERVERWEIGERER ULM/ALB/BODENSEE ; AG Kammerboykott ; Kammerwatch ; Online Version ; Online Version ; Online Version ; IHK Rhein-Neckar 



 Wort-Analyse: Pflichtmitgliedschaft

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleRürup: Auf keinen Fall sollte die Einrichtung eines tariflichen Versorgungswerkes auf Branchenebene mit einer Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden sein.
Einzelne Ärzte gehören der BÄK über die Pflichtmitgliedschaft in den Landesärztekammern an.
Die Pflichtmitgliedschaft ist dann von Vorteil, wenn der Versicherte über erhebliche Nebeneinkünfte verfügt.
Die von den Verweigerern jetzt angestrengten Verfahren sollen sich nicht mehr auf die Pflichtmitgliedschaft beziehen, sondern auf "Fehlverhalten der Kammern in den jeweiligen Bezirken", sagt Pestel.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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