Lexikon: Pflichtverletzung

Die Pflichtverletzung ist nach dem in Deutschland seit 1. Januar 2002 geltenden neuen Schuldrecht der zentrale Begriff im Recht der Leistungsstörungen. Die Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis hat nach § 280 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Folge, dass der Vertragspartner Schadensersatz verlangen kann. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner beweisen kann, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (Exkulpation). ...
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 Internetverweise zu Pflichtverletzung:
§ 280 ; § 433 ; § 241 ; § 276 



 Wort-Analyse: Pflichtverletzung

GrundformPflichtverletzung
SynonymeStraftat, S, Unrecht, S, Vergehen, S, Ausschreitung, S
SatzbeispieleWeil die Fluggesellschaft nachweisen konnte, dass ihr Fax das Reisebüro tatsächlich erreicht haben musste, lag aus Sicht des Gerichts eine "fahrlässige Pflichtverletzung" vor.
Wie die zuständigen Stabsstellen in Kopenhagen am Freitag mitteilten, sollen die Offiziere wegen Pflichtverletzung bei der Demontage einer russischen Rakete vom Typ SA-3 belangt werden.
Dänische Offiziere müssen vor Gericht Sprengunglück in Afghanistan durch Pflichtverletzung?
Sollte Thierse eine Pflichtverletzung feststellen, würde dies in einer Drucksache des Bundestages veröffentlicht.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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