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Lexikon: Polizei (Berlin) Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist für die Polizei die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang regelmäßig erlaubt und in der Regel auch straffrei. Die deutschen Polizeien sind für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zuständig. Sie vertritt die Rechtsordnung als Exekutive. Hauptaufgaben der deutschen Polizei sind die Gefahrenabwehr (Prävention) und die Strafverfolgung (Repression). Die Österreichische Bundespolizei ist eine Verwaltungseinrichtung mit Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren oder Störungen der Ordnung unter Androhung oder Anwendung von Zwang, wobei zwischen der Sicherheitspolizei und der Verwaltungspolizei unterschieden werden kann: * Sicherheitsverwaltung (obliegt den Sicherheitsbehörden)** Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht ...
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