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Lexikon: Preußische Verfassung (1848/1850) Der Artikel 13 der Deutschen Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 bestimmte, dass jeder Mitgliedsstaat des Bundes über eine eigene Verfassung verfügen müsse ("In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung Statt finden."). Dies galt auch für das Königreich Preußen. ... Die verfassunggebende preußische Landesversammlung war nach der Novemberrevolution zuständig für die Erarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung für den Freistaat Preußen. Sie tagte zwischen 1919 und 1921. Sie war damit der Vorläufer des Preußischen Landtags.
Abkürzungen: Preußische Verfassung (1848/1850)
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