Lexikon: Privatsphäre

Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde o.ä. gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht.
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 Internetverweise zu Privatsphäre:
Der gläserne Mensch ; Referat zum Schutz der Privatsphäre, zur Sphärentheorie und zum Kernbereich privater Lebensgestaltung ; Deutschland ; Österreich ; Vom Menschenrecht, in Ruhe gelassen zu werden ; E-Commerce and E-Privacy – Entwicklungen im Internet ; Versteckte Daten in digitalen Bilddateien ; Thema Bewegungsprofile 



 Wort-Analyse: Privatsphäre

GrundformPrivatsphäre
Synonyme
SatzbeispieleDamit hat er ein Stück seiner Privatsphäre preisgegeben.
Die Privatsphäre eines Menschen müsse unantastbar bleiben.
Mit Rücksicht auf die Privatsphäre wurden die Adressen von Hans Magnus Enzensberger oder Patrick Süskind aber verschwiegen.
Die Konstruktion einer solchen erweiterten Familie der Leidenden verändert die Bedeutung der Privatsphäre und des "privaten Wissens" grundlegend.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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