Lexikon: ProgressionsvorbehaltUnter Progressionsvorbehalt versteht das deutsche Einkommensteuerrecht die Ermittlung eines meist höheren Steuersatzes auf die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte. Dabei werden zur Ermittlung des Steuersatzes andere steuerfreie, meist ausländische Einkünfte, aber auch Arbeitslosengeld, der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Dann wird eine fiktive Steuer errechnet. ...
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Internetverweise zu Progressionsvorbehalt:
Progressionsrechner Finanzamt Bayern
Wort-Analyse: Progressionsvorbehalt| Grundform | |
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| Satzbeispiele | In Deutschland dagegen unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Progressionsvorbehalt. |
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| Da die Veräußerung außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist durchgeführt wurde, unterliegt der Veräußerungsgewinn in Deutschland auch nicht dem Progressionsvorbehalt. |
| Hingegen wirken sich die gezahlten Schuldzinsen im Rahmen seiner deutschen Einkommensteuererklärung über den Progressionsvorbehalt aus. |
| In Deutschland wird die Doppelbesteuerung je nach DBA durch Freistellung - mit Progressionsvorbehalt - oder durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer vermieden. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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