Lexikon: Prozesskostenhilfe

Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine ...
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 Internetverweise zu Prozesskostenhilfe:
§ 114 ; § 116 ; § 120 ; Formular und Hinweisblatt zur Beantragung von Prozesskostenhilfe ; Bundesministerium der Justiz: Beratungs- und Prozesskostenhilfe ; Ein Armutszeugnis für das Armenrecht ; Berechnungsprogramm PKH-fix 



 Wort-Analyse: Prozesskostenhilfe

GrundformProzesskostenhilfe
Synonyme
SatzbeispieleZwar gibt es für einkommensschwache Verbraucher nach wie vor die Möglichkeit, staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Denn eine Rechtsschutzversicherung hat längst nicht jeder und die Prozesskostenhilfe ist einkommensabhängig.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte am Dienstag ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gab einem Antrag der ehemaligen Schwimmerin Karen König auf Prozesskostenhilfe statt.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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