Lexikon: Radikalenerlass

Der Radikalenerlass war ein Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972. Sein offizieller Name lautet Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst, im Volksmund hieß er einfach Radikalenerlass, Extremistenbeschluss oder Berufsverbot.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass
 Internetverweise zu Radikalenerlass:
Das Deutsche Historische Museum zum Extremistenbeschluss/Radikalenerlass ; Seite von Aktivisten gegen Berufsverbote, mit weiteren Informationen zum Fall Csaszkoczy ; http://www.radikalenerlass.de/ ; http://www.berufsverbote.de/ ; Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, 15. März 2006 ; Verwaltungsgericht Karlsruhe: Berufsverbot pur aus dem Geist des Beamtenrechts ; Berufsverbot: Streit geht in zweite Instanz ; Heidelberger Realschullehrer: VGH lässt Berufung zu 



 Wort-Analyse: Radikalenerlass

GrundformRadikalenerlass
Synonyme
SatzbeispieleWenn Schneider sagt: Ich war 68 kein Demokrat, insofern hat Willy Brandt mich mit dem Radikalenerlass vor mir selbst geschützt, dann ist das in meinen Augen Konvertitentum.
"Nicht dass jetzt in Bayern die Frau Merkel unter den Radikalenerlass fällt."
Aber die Denkstrukturen sind die gleichen" - so Wickert I. Nun, darüber kann man sich streitenvor allem, da wir, anders als Wickert I, deswegen noch nicht unter einen neuen publizistischen Radikalenerlass fallen.
Würde der "Radikalenerlass" der siebziger Jahre neu aufgelegt, so käme heute wahrscheinlich ein "Fundamentalistenbeschluss" dabei heraus.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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