Lexikon: Raub

Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einen Dritten rechtswidrig zuzueignen, § 249 Strafgesetzbuch. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Raub
 Internetverweise zu Raub:
§ 249 ; § 250 ; § 211 ; § 255 ; § 252 ; § 316a ; Erster Raubüberfall mit Fluchtwagen ; Bonnie and Clyde - das ungewöhnlichste Gangsterpärchen unserer Geschichte 



 Wort-Analyse: Raub

GrundformRaub
SynonymeRäuberei, S, Dieberei, s, Diebstahl, s, Eigentumsdelikt, s
SatzbeispieleEr wartete hier mit seinem Fuhrwerk, um den Raub in Empfang zu nehmen.
Sie konnten zumindest nicht hoffen, ihren Raub in Sicherheit zu bringen.
Die Tiere des Waldes suchten ihre versteckten Lager, die Eule selbst barg sich in der sicheren Höhlung und verschob den Raub auf eine günstigere Zeit.
Wohl waren sie an dem Raub des Mädchens vollkommen unschuldig, würden aber diese Barbaren darauf Rücksicht nehmen?

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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