Lexikon: Rechtsnorm

Als Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt bezeichnet, die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen (generell-abstrakt) bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen, die sich nicht ausschließlich innerhalb dieses Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem Sinne so genannte Außenwirkung entfalten.
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 Wort-Analyse: Rechtsnorm

GrundformRechtsnorm
SynonymeRechtssatz, S
SatzbeispieleFür Sinnfragen müssen wir daher wohl erneut die Rechtsnorm bemühen.
SCHILY: Ich leiste mir den Luxus des Denkens und prüfe deshalb, ob eine Rechtsnorm in der Wirklichkeit das einlöst, was sie verspricht.
Das ist keine klar faßbare Rechtsnorm, sondern ein sehr dehnbarer Begriff, mit dem der beratende Arzt weit überfordert ist.
"Natürlich ist ein Ehrenwort ein hohes Gut. Aber es darf niemals über die für alle verbindliche Rechtsnorm gestellt werden", sagte Weizsäcker mit Blick auf das Verhalten von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) in der Spendenaffäre.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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