Lexikon: Rechtspositivismus

Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, die die Geltung von Normen allein auf deren positive ...
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 Internetverweise zu Rechtspositivismus:
Eintrag ; Eintrag ; Rezeption und Rolle der Reinen Rechtslehre ; Hans Kelsen (1881-1973): „Jurist des Jahrhunderts“? ; Die Positivismustheorie Gustav Radbruchs ; Der Begriff des Rechts 



 Wort-Analyse: Rechtspositivismus

GrundformRechtspositivismus
Synonyme
SatzbeispieleWeder Biologie noch Utilitarismus oder Rechtspositivismus "waren per se materialistisch".
Im Rechtspositivismus verliert das Naturrecht diese Funktion als idealer Maßstab und Korrektiv realer Gesetze.
Daran anschließend begründeten der Strafrechtler Adolf Merkel und der Staatsrechtler Carl Bergbohm einen Rechtspositivismus, nach dem nicht mehr der Inhalt der Gesetze, sondern allein Gesetzgebungsverfahren Gegenstand der Rechtsphilosophie sein sollten.
In ihrer Habilitationsschrift über den Materialismus untersucht Annette Wittkau-Horgby den Zusammenhang von wissenschaftlicher Erkenntnis, materialistischer Weltdeutung, utilitaristischer Ethik und Rechtspositivismus.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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