Lexikon: Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kosten-Risiko eines Rechtsstreites versichert wird. Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im Regelfall 100.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:* die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes* Zeugengelder/Sachverständigenhonorare* Gerichtskosten* Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutzversicherung
 Internetverweise zu Rechtsschutzversicherung:
Testkompass Top Ten Rechtsschutz-Versicherungen ; Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) 



 Wort-Analyse: Rechtsschutzversicherung

GrundformRechtsschutzversicherung
Synonyme
SatzbeispieleIst der Rechtsstreit nämlich zu einem Zeitpunkt entstanden, als die Rechtsschutzpolice noch nicht bestand, lehnt die Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage ab.
Dass für die Prozessfinanzierer ein Markt vorhanden ist, liegt an der lückenhaften Rechtsschutzversicherung.
Denn eine Rechtsschutzversicherung hat längst nicht jeder und die Prozesskostenhilfe ist einkommensabhängig.
Für diesen Prozess wollte die Rechtsschutzversicherung ihrem Kunden die Deckung versagen - zu Unrecht, wie das Landgericht München meint.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Rechtsschutzversicherung

ARBAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung

EnglischDeutsch
Eindeutige Ergebnisse
legal expenses insurance Rechtsschutzversicherung {f}
legal protection insurance Rechtsschutzversicherung {f}
legal costs insurance Rechtsschutzversicherung {f}
legal expense insurance Rechtsschutzversicherung {f}

Quelle: siehe Impressum - Lizenz-Informationen

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