Lexikon: RechtswissenschaftAls Rechtswissenschaft (Jurisprudenz) wird die wissenschaftliche Lehre rechtlicher Sachverhalte bezeichnet. Die klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian: Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten, die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge (Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia, Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2).
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Internetverweise zu Rechtswissenschaft:
online beim Centrum für Hochschulentwicklung ; http://www.vifa-recht.de ; http://www.rauda-zenthoefer.de ; JuraWiki ; „Rechtswissenschaft“
Wort-Analyse: Rechtswissenschaft| Grundform | Rechtswissenschaft |
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| Synonyme | Rechtswissenschaft, Jus, Jura, Jurisprudenz |
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| Satzbeispiele | Die moderne Rechtsprechung und Rechtswissenschaft haben deshalb, das kann man wirklich beobachten, in den letzten Jahrzehnten eine besondere Abwägungskultur entwickelt. |
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| "Vor allem für Studenten der Rechtswissenschaft, Politik, Geschichte und Soziologie ist es spannend, den Transformationsprozess im Alltag mitzuerleben. |
| Aber auch, wenn Hahn-Cremer die Worte nicht so geschliffen über die Zunge kommen, weiß er zu überzeugen und anzuwenden, was er sich im Studium der Theologie und Rechtswissenschaft beigebracht hat. |
| Eine Analyse dieser Kontinuität juristischer Denk- und damit auch Sprachstrukturen hat die Rechtswissenschaft tatsächlich noch vor sich. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
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| Eindeutige Ergebnisse |
| law | Rechtswissenschaft {f} |
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