Lexikon: Reichskammergericht

Das Reichskammergericht (RKG) war seit seiner Gründung im Jahr 1495 bis zu seiner Auflösung 1806 eine der obersten Gerichtsinstanzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sein Sitz befand sich zunächst in Frankfurt, dann wechselnd an verschiedenen Orten, ab 1527 in Speyer und ab 1693 in Wetzlar.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Reichskammergericht
 Internetverweise zu Reichskammergericht:
Reichskammergerichtsordnung von 1555 (Volltext) ; Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. ; Veröffentlichung einer Menge weiterführender, informativer Überblicksartikel zum RKG. ; Oestmann, Peter: Reichskammergericht und Hexenprozesse ; Forschungsprojekt der Universität Bochum zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts ; http://www.zeitenblicke.de/2004/03/joecker/index.html#quoting_6 



 Wort-Analyse: Reichskammergericht

GrundformReichskammergericht
Synonyme
SatzbeispieleSchalt der eine auf das Reichskammergericht, so schonte der andere ebensowenig den Abgesandten des Rates, aber Kaiser und Papst kamen bei beiden am schlechtesten weg.
Generaliter ist mir's wohl bekannt von der Zeit her, da ich vorübergehend Sekretarius beim Reichskammergericht in Speyer war, aber in specie bin ich nicht mehr genau informiert.
Ist denn das Reichskammergericht nicht schon Plage genug für 'nen rechtschaffenen Edelmann, der's Unglück hat, daß er da was suchen muß?
Der Leineweber glaubte nämlich nichts anders, als das Reichskammergericht habe nur einen neuen Rock angezogen und heisse nun Bundestag, und der Bundestag habe nichts Wichtigeres zu tun, als die alten Prozesse, wenigstens seinen, wieder anzuzetteln.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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Imperial High Court [-special_topic_hist.-]Reichskammergericht (bis 1803) [-special_topic_hist.-]

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