Lexikon: Rundfunkgebührenstaatsvertrag

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV), ein Staatsvertrag aller deutschen Bundesländer, ist die Rechtsgundlage für die von der GEZ im Auftrag der Landesrundfunkanstalten eingezogenen Rundfunkgebühren. Er ist zu unterscheiden von dem ihm zugrundeliegenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, in dem u.a. die Höhe der Gebühren festgelegt wird. Die derzeit (Oktober 2004) gültige Fassung des RGebStV stammt aus dem Jahr 2003. ...
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 Internetverweise zu Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag ; Fassung von 2005 ; Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Oktober 2004 



 Wort-Analyse: Rundfunkgebührenstaatsvertrag

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleNach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Länder müssen deren Parlamente einer Erhöhung der Hörfunk- und Fernsehgebühr zustimmen.
Eine Neuregelung könnte ohnehin erst 2005 in Kraft treten - dann läuft der derzeit geltende Rundfunkgebührenstaatsvertrag aus.
Im Streit um das Thema verwies Stolte gestern auf den geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag, aus dem "sich eine Gebührenpflicht für rundfunkempfangstaugliche PC grundsätzlich bereits unmittelbar" ergebe.
Dabei sind Rundfunkempfangsgeräte auch Lautsprecher ... als gesonderte Hörstellen (Art. 2 I 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag v. 5. 12. 1974 bzw. Art. 4 § 1 I 2 Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland).

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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