Lexikon: Sachbezug

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen, Überlassung eines Dienstwagen zum privaten ...
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 Internetverweise zu Sachbezug:
SachBezV 1994 ; § 8 EStG - Einnahmen ; § 37b EStG - Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen 



 Wort-Analyse: Sachbezug

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleIm Falle einer Lohnerhöhung besteht daher die steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, anstelle von Barlohn einen entsprechenden steuerfreien Sachbezug in Form der kostenlosen Nutzungsüberlassung eines Computers oder auch eines Mobiltelefons zu vereinbaren.
Der Arbeitnehmer zahlt also für diesen Sachbezug - anders als für seinen Barlohn - keine Steuern.
Beachtet werden müssten auch Umstände wie Dauer und Intensität der Aktion, vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten oder Sachbezug zwischen den Blockierten und dem Protest-Gegenstand.
Es steht zu vermuten, dass die heterogenen Exponate in jedem beliebigen anderen Museum als Chaos wahrgenommen würden - nur am Rammelsberg nicht, denn hier stellt sich der Sachbezug permanent von selbst ein.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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