Lexikon: Staatskirchenrecht

Das Staatskirchenrecht ist ein Teilgebiet des deutschen öffentlichen Rechts. Es umfasst die vom Staat gesetzten Rechtsnormen, die sich auf die Rechtsstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Verhältnis zum Staat beziehen. ...
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 Internetverweise zu Staatskirchenrecht:
Art. 4 ; Art. 136 ; Art. 137 ; Art. 138 ; Art. 139 ; Art. 141 ; Art. 140 ; Art. 7 



 Wort-Analyse: Staatskirchenrecht

GrundformStaatskirchenrecht
Synonyme
SatzbeispieleProf. Wolfgang Rüfner, Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands: Die Kirchen, soweit als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert, sind von der beabsichtigten Änderung des Vereinsgesetzes wohl nicht unmittelbar betroffen.
Der Fall ist für das deutsche Staatskirchenrecht von exemplarischer Bedeutung.
Der Streit, der für das deutsche Staatskirchenrecht von grundsätzlicher Bedeutung ist, geht weiter.
Sie sahen das Staatskirchenrecht und die Pflicht des Staates zur Wertneutralität als verletzt an.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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