Lexikon: StaatskirchenrechtDas Staatskirchenrecht ist ein Teilgebiet des deutschen öffentlichen Rechts. Es umfasst die vom Staat gesetzten Rechtsnormen, die sich auf die Rechtsstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Verhältnis zum Staat beziehen. ...
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Internetverweise zu Staatskirchenrecht:
Art. 4 ; Art. 136 ; Art. 137 ; Art. 138 ; Art. 139 ; Art. 141 ; Art. 140 ; Art. 7
Wort-Analyse: Staatskirchenrecht| Grundform | Staatskirchenrecht |
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| Satzbeispiele | Prof. Wolfgang Rüfner, Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands: Die Kirchen, soweit als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert, sind von der beabsichtigten Änderung des Vereinsgesetzes wohl nicht unmittelbar betroffen. |
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| Der Fall ist für das deutsche Staatskirchenrecht von exemplarischer Bedeutung. |
| Der Streit, der für das deutsche Staatskirchenrecht von grundsätzlicher Bedeutung ist, geht weiter. |
| Sie sahen das Staatskirchenrecht und die Pflicht des Staates zur Wertneutralität als verletzt an. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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