Lexikon: StadtrechtStadtrecht (vgl. Weichbildrecht, siehe Wigbold), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium, wodurch eine Gemeinde zur Stadt erhoben wurde; dann Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze.
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de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht
Internetverweise zu Stadtrecht:
Kurze Geschichte des Stadtrechts ; Die stadtrechtliche Verflechtung Westfalens
Wort-Analyse: Stadtrecht| Grundform | Stadtrecht |
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| Satzbeispiele | Die viertgrößte kreisfreie Stadt in Brandenburg blickt auf eine Geschichte zurück, in der sich Blütezeiten und tragische Ereignisse häufig abwechselten. 1253 erhielt hier die brandenburgische Kaufmannsniederlassung das Stadtrecht. |
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| "Wir sind der erwählte Rat und haben unser verbrieftes Stadtrecht, das uns in unserer obrigkeitlichen Gewalt schützt und stützt," erwiderte der Bürgermeister. |
| Fest schlossen sich die fremden Ansiedler zusammen, sie kauften den Grund, sie kauften ein Stadtrecht von dem slawischen Grundherrn, sie gaben sich ein Statut nach dem Muster deutscher Städte. |
| Zum historischen Transfer dieser "Osterweiterung" gehörte das Stadtrecht - der erste "acquis" der freien Städte. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
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| Eindeutige Ergebnisse |
| municipal law | Stadtrecht {n} |
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| custumal (digest of the borough customs) [-special_topic_hist.-] | Stadtrecht (Verzeichnis des städt. Gewohnheitsrechts) {n} [-special_topic_hist.-] |
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