Lexikon: StrafrechtDas deutsche Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in zwei Hauptzweige gliedert: *formelles Strafrecht ist vor allem Strafverfahrensrecht*materielles Strafrecht ist das Kernstrafrecht (Rechtsquelle: Strafgesetzbuch) und zahlreiche nebengesetzliche Bestimmungen. Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.
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de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht
Internetverweise zu Strafrecht:
Art. 103 ; § 2 ; HRRS via hrr-strafrecht.de ; Strafrechtliche Definitionen ; juratexte.de ; Der gefährliche Weg zum "Feindstrafrecht" ; Eintrag ; Strafrechtslexikon
Wort-Analyse: Strafrecht| Grundform | Strafrecht |
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| Synonyme | Kriminalrecht, Strafrecht, Strafprozeßrecht |
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| Satzbeispiele | Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie und Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main |
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| Denn Verbandsrecht darf nicht im krassen Widerspruch stehen zum üblichen Strafrecht. |
| Einerseits ist modernste Analytik aufputschwilligen Sportlern hart auf den Fersen (siehe auch nebenstehenden Artikel), andererseits schlüpfen diese durch die Lücken unterschiedlicher Rechtsprinzipien von Verbands- und Strafrecht. |
| Thomas von Aquin, der daran glaubte, konnte das Strafrecht auf die weniger metaphysische Bedeutung einer Sicherung des Gemeinwohls reduzieren. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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