Lexikon: Strafrecht

Das deutsche Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in zwei Hauptzweige gliedert: *formelles Strafrecht ist vor allem Strafverfahrensrecht*materielles Strafrecht ist das Kernstrafrecht (Rechtsquelle: Strafgesetzbuch) und zahlreiche nebengesetzliche Bestimmungen. Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht
 Internetverweise zu Strafrecht:
Art. 103 ; § 2 ; HRRS via hrr-strafrecht.de ; Strafrechtliche Definitionen ; juratexte.de ; Der gefährliche Weg zum "Feindstrafrecht" ; Eintrag ; Strafrechtslexikon 



 Wort-Analyse: Strafrecht

GrundformStrafrecht
SynonymeKriminalrecht, Strafrecht, Strafprozeßrecht
SatzbeispieleKlaus Günther ist Professor für Rechtstheorie und Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main
Denn Verbandsrecht darf nicht im krassen Widerspruch stehen zum üblichen Strafrecht.
Einerseits ist modernste Analytik aufputschwilligen Sportlern hart auf den Fersen (siehe auch nebenstehenden Artikel), andererseits schlüpfen diese durch die Lücken unterschiedlicher Rechtsprinzipien von Verbands- und Strafrecht.
Thomas von Aquin, der daran glaubte, konnte das Strafrecht auf die weniger metaphysische Bedeutung einer Sicherung des Gemeinwohls reduzieren.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Strafrecht

GAGoltdammers Archiv für Strafrecht
[Zeitschrift]
NStZNeue Zeitschrift für Strafrecht
DBHFachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.

EnglischDeutsch
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