Lexikon: Straftat

Eine Straftat ist ein Tun oder ein Unterlassen, das einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllt, rechtswidrig ist und schuldhaft begangen wurde.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Straftat
 Internetverweise zu Straftat:
Art. 103 ; § 1 ; § 228 ; § 22 ; § 23 



 Wort-Analyse: Straftat

GrundformStraftat
SynonymeDelikt, Straftat, Mord, Raub
SatzbeispieleEine Strafminderung soll es nach Willen der Grünen im Gegensatz zur alten Kronzeugenregelung, die 1999 ausgelaufen war, nur geben, wenn die Straftat tatsächlich aufgeklärt oder verhindert wurde.
Allerdings signalisieren die Grünen Kompromissbereitschaft: Sie sind Beck zufolge zu einer gesetzlichen Regelung bereit, um ein kooperatives Verhalten nach einer Straftat honorieren zu können.
Bisher konnten Fahrzeuge und Wohnungen nur auf ausdrückliche Anordnung eines Untersuchungsrichters oder bei der Verübung einer Straftat untersucht werden.
Wer aber strafrechtlich verurteilt wird, muss je nach Einkommen wie bei jeder anderen Straftat eine nach Tagessätzen bemessene Geldstrafe bezahlen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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