Lexikon: Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit ist das Erbringen einer Arbeitsleistung, die in einer kürzeren Arbeitszeit erbracht wird, als sie von vollzeitbeschäftigten ...
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 Internetverweise zu Teilzeitarbeit:
§ 2 TzBfG ; § 8 TzBfG ; § 4 TzBfG ; Pressemitteilung vom 24. März 2003 ; Richtlinie 97/81/EG ; § 12 ; Vertiefte Infos der Uni Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht ; Schweizer Programm zur Förderung von Teilzeitarbeit 



 Wort-Analyse: Teilzeitarbeit

GrundformTeilzeitarbeit
SynonymeTeilzeitbeschäftigung, S, Kurzarbeit, s
SatzbeispieleSpäter folgte die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung und der Rechtsanspruch jedes Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit.
Oder dass sie das Gesetz zum Kampf gegen die Scheinselbständigkeit ebenso abschaffen wird wie das generelle Recht auf Teilzeitarbeit.
Schließlich nahm die Zahl der so genannten "nicht standardisierten Arbeitsplätze" sprunghaft zu; also Zeit- und Teilzeitarbeit.
Auch die Vorschriften zur Teilzeitarbeit gelten Gewerkschaftern als zu kompliziert.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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