Lexikon: TierhalterhaftungAls Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die ...
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§ 833
Wort-Analyse: Tierhalterhaftung| Grundform | Tierhalterhaftung |
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| Satzbeispiele | Das wird noch allerhand versicherungs- und haftungsrechtliche Probleme mit sich bringen; derzeit wird diskutiert, ob die zivilrechtliche Tierhalterhaftung ein geeignetes Modell ist. |
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| Denn die Tierhalterhaftung ist eine sogenannte Gefährdungshaftung, das heißt, der Halter haftet unabhängig von einem etwaigen Verschulden hinsichtlich des schädigenden Tierverhaltens. |
| Beschränkt auf Personen- oder Sachschäden ist auch die Tierhalterhaftung aus § 833 BGB, die Haftung des Tieraufsehers aus § 834 BGB, die Gebäudehaftung nach den §§ 826 bis 838 BGB oder die Haftung des Kraftfahrzeughalters aus § 7 I StVG. |
| 1. Zwar umfaßt die Tierhalterhaftung des § 833 BGB auch Deckakte, die sich ohne Wissen und Wollen der Halter vollziehen (BGH, VersR 1976, 1091 (1092)). |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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