Lexikon: Todesstrafe

Die Todesstrafe ist die gesetzlich erlaubte Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen, das dieser begangen oder zu verantworten hat. Ihr geht in der Regel ein Gerichtsverfahren voraus, das mit einem amtlichen Todesurteil endet. Dieses wird dann durch die Hinrichtung vollstreckt. Das gesamte Verfahren kann nur durch dazu bevollmächtigte Vertreter und Behörden eines Staates vollzogen werden.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe
 Internetverweise zu Todesstrafe:
Art. 102 ; Art. 79 ; Facts and Figures on the Death Penalty ; FAZ.NET Todesstrafe: Der elektrische Stuhl als Lebensretter ; Kommentar von Posner in seinem Blog (englisch) ; ZEIT-Artikel zur Todesstrafe-Diskussion in Polen ; Der Henker kam von hinten. ; MDR Figaro: Vor 25 Jahren, letzte Hinrichtung in der DDR 



 Wort-Analyse: Todesstrafe

GrundformTodesstrafe
Synonyme
SatzbeispieleDie Todesstrafe ist menschenunwürdig."
Doch es gibt noch eine letzte Chance: Julia könnte nach Behördenangaben der Todesstrafe auf Grund von Labortests des sichergestellten Rauschgifts entgehen.
Ab einer Menge von 500 Gramm Rauschgiftbesitz ist in dem asiatischen Stadtstaat die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.
Die Todesstrafe dürfe aber nicht rückwirkend verhängt werden.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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capital punishment Todesstrafe {f}

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