Lexikon: Transparenzprinzip (Steuer)

Das Transparenzprinzip (auch Einheitsprinzip im steuerlichen Sinne) ist ein Prinzip der Unternehmensbesteuerung in Deutschland, insbesondere der Besteuerung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
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 Internetverweise zu Transparenzprinzip_(Steuer):
§ 1 ; § 2 ; § 1 



Das im deutschen Recht in Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten sich klar aus ...
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Transparenzprinzip_(AGB-Recht)
 Internetverweise zu Transparenzprinzip_(AGB-Recht):
§ 307 ; § 242 ; § 3 ; § 5 ; § 9 ; § 305c ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 



Der Begriff Transparenzprinzip wird verwendet * im deutschen AGB-Recht, siehe Transparenzprinzip (AGB-Recht). ...
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 Abkürzungen: Transparenzprinzip (Steuer)

StuWSteuer und Wirtschaft
[Zeitschrift]
SteuerStudSteuer und Studium
[Zeitschrift]
staksteuer-aktuell
[Zeitschrift]
n. St.nach Steuer[n]
StWKSteuer- und Wirtschafts - Kurzpost
[Zeitschrift]
StEKSteuer-Erlaß-Kartei
MSRMess-, Steuer- und Regelungssysteme
KStZKommunale Steuer-Zeitschrift
ELSTERElektronische Steuer-Erklärung
DSTGDeutsche Steuer-Gewerkschaft
Berlin, http://www.dstg.de
INFDie Information über Steuer und Wirtschaft
[Zeitschrift]
DSWRDatenverarbeitung-Steuer-Wirtschaft-Recht
[Zeitschrift]
DBSFSDeutscher Bundesverband für Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik e.V.

 

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Kopf (Lexikon definero.de; seit 2006)
  

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