Lexikon: Umlaufvermögen

Als Umlaufvermögen bezeichnet man Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen und durch Zu- und Abgänge einer ständigen Änderung unterliegen. Zum Umlaufvermögen zählen unter anderem Warenbestände, Forderungen, Kasse und Bank. Es steht in der Bilanz, wie das Anlagevermögen, auf der Aktiv-Seite.
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 Internetverweise zu Umlaufvermögen:
§ 266 HGB Abs. 2 B 



 Wort-Analyse: Umlaufvermögen

GrundformUmlaufvermögen
SynonymeBetriebskapital, S
SatzbeispieleIn einer Bilanz (siehe Artikel) werden das Anlagevermögen (zum Beispiel Immobilien), das Umlaufvermögen (wie das Bankguthaben) und die Verbindlichkeiten aufgelistet.
Wir schweigen davon, dass immer mehr Vereine mit ihrem spielerischen Umlaufvermögen an die Börse gehen.
In der sehr gesunden Bilanz des Unternehmens erscheint das Anlagevermögen mit 96,6 und das Umlaufvermögen mit 192. davon 110,5 Mill. DM Rohhilfs-Betriebsstolle.
Dem Umlaufvermögen von 22,9 Millionen Mark verteilbare Vermögensmasse vorhanden sein sollte.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Umlaufvermögen

UVUmlaufvermögen

 

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