Lexikon: Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, das meist im Juni mit der Auszahlung des regelmäßigen Gehaltes gezahlt wird. Die Zahlung eines Urlaubsgeldes kann beruhen auf:* tariflichen Vereinbarungen* Betriebsvereinbarungen, * arbeitsvertraglichen Regelungen * freiwilliger Leistung des Arbeitgebers. ...
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 Internetverweise zu Urlaubsgeld:
Urlaubsgeldgesetz - UrlGG ; Tarifliches Urlaubsgeld 2006 



 Wort-Analyse: Urlaubsgeld

GrundformUrlaubsgeld
Synonyme
SatzbeispieleErste Konsequenzen: Die Entlassung von sechs Redakteuren, die Restbelegschaft von 24 Mitarbeitern verzichtet auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Sondergratifikationen.
Damit den Erholungsbedürftigen bei BMW nicht das Geld ausgeht, bekommen sie auch in der Freizeitphase weiter ihr Gehalt, das sie später jedoch durch den Verzicht auf Zusatzleistungen wie Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligung zurückzahlen müssen.
Wird das Urlaubsgeld dagegen als "freiwillige soziale Leistung" beschrieben, muss der Arbeitgeber auf jeden Fall zahlen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. April 2000, 9 AZR 255/99).
Die Frage, ob der Arbeitgeber Urlaubsgeld bezahlen muss oder nicht, wird häufig erst vor Gericht beantwortet.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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