Lexikon: VereinsrechtEin Verein ist nach deutschem Zivilrecht der Zusammenschluss von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen (Vereinsnamen) zur Erzielung ...
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Internetverweise zu Vereinsrecht:
Art. 163 ; § 21 ; § 56 ; § 22 ; §§ 705 ff. BGB ; §§ 21 - 79 BGB ; ausführliche FAQ ; kommentierte Mustersatzung
Wort-Analyse: Vereinsrecht| Grundform | |
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| Satzbeispiele | Für das Tempodrom gelte aber Vereinsrecht, das keine solche Vorschrift enthalte. |
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| Das Vereinsrecht ist da sehr liberal. |
| Dazu gehört weiter die Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht; denn die grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf nicht jene schützen, die Religion missbrauchen, um Mord und Terror zu planen. |
| Die Regierung hat jetzt die Aufgabe - und sie tut das ja auch -, Gesetzesänderungsvorschläge zu machen, zum Beispiel die Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht, was ich absolut für richtig halte. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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