Lexikon: Verhältnismäßigkeitsprinzip

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip, auch als Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezeichnet, ist ein Merkmal des Rechtsstaats. Zweck des Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staats in Grundrechte, insbesondere auch in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. ...
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 Internetverweise zu Verhältnismäßigkeitsprinzip:
BVerfGE 35, 382, 400 f. ; BVerfGE 23, 127, 133 



 Wort-Analyse: Verhältnismäßigkeitsprinzip

GrundformVerhältnismäßigkeitsprinzip
Synonyme
SatzbeispieleFür das von Innenminister Günther Beckstein hoch gelobte Vorhaben, heißt es beschwichtigend aus dessenHaus, gelte bei der Anwendungfreilich "das Verhältnismäßigkeitsprinzip".
Von den 554 Telefonüberwachungsersuchen wurde nur ein einziges abgelehnt, obwohl die Staatsanwälte den Tatverdacht oft nicht belegten und schon gar nicht das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachteten.
Letzteres, also das Verhältnismäßigkeitsprinzip, ist in 95 Prozent der Fälle nicht beachtet worden.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip begegnet uns als Vernunftregel in unterschiedlichen Zusammenhängen in vielen Rechtsordnungen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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