Lexikon: Vermieten

Vermietung - Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter Zahlung der Miete.
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 Internetverweise zu Vermietung:
§ 535 ; §§ 535 bis 580a ; § 550 ; § 578 ; § 540 ; § 553 ; Art. 14 ; § 573c 



 Wort-Analyse: Vermieten

Grundform
SynonymeVermietung, Vermieten
SatzbeispieleDer kleine Ort hat nur zirka hundert Einwohner, die sich hauptsächlich vom Vermieten ihrer Kamele ernähren, denn Palmen gibt es dort nicht viele, und die meisten davon sind Eigentum der Rhadameser.
Man steigt zu der Straße von den Studien herauf, wo stets Reihen von Eseln zum Vermieten bereit stehen.
Der Ratgeber behandelt das Für und Wider einer solchen Anschaffung, hat ungezählte Tipps parat über Kaufen und Vermieten, Finanzieren und Versichern, Auswandern und Lebenshaltungskosten.
"Etliche Fabrikbesitzer haben längst gemerkt, dass sie durch Vermieten viel mehr Geld machen können", berichtet Deborah Masters, und der Ärger mit der Umwelt lässt sich so ebenfalls vermeiden.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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rooms for rent (Am.) Zimmer zu vermieten

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