Lexikon: VermietungDer Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter Zahlung der Miete.
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de.wikipedia.org/wiki/Vermietung
Internetverweise zu Vermietung:
§ 535 ; §§ 535 bis 580a ; § 550 ; § 578 ; § 540 ; § 553 ; Art. 14 ; § 573c
Wort-Analyse: Vermietung| Grundform | Vermietung |
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| Synonyme | Vermietung, Vermieten, Überlassung, Verpachtung |
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| Satzbeispiele | Viele - ganz normale Leute - erzielen zudem beachtliche Einkünfte aus Dividenden, Vermietung und Verpachtung. |
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| Drei Hochhäuser sind für den Abriss vorgesehen, da sich hier die Vermietung als nahezu aussichtslos erweist. |
| Der Hamburger Senat will heute die Vermietung des Operettenhauses absegnen. |
| Immobilien im Eigentum des Bundeslands Bayern, die zum Verkauf oder zur Vermietung anstehen, werden ab sofort auch im Internet angeboten. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
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| Eindeutige Ergebnisse |
| letting | Vermietung {f} |
| hiring (out) | Vermietung {f} |
| renting (Am.) | Vermietung {f} |
| leasing | Vermietung {f} |
Quelle: siehe Impressum - Lizenz-Informationen
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