Lexikon: VermummungsverbotEin Vermummungsverbot besteht in einigen Ländern, darunter auch Deutschland auf Demonstrationen (Versammlungsgesetz §17a.(2)). Dieses Gesetz verbietet es, bei Demonstrationen das Gesicht zu verdecken, beispielsweise mit Balaklavas, Tüchern etc. und auf dem Weg zur Demonstration Gegenstände mit sich zu führen, die dazu geeignet sind und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
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de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot
Internetverweise zu Vermummungsverbot:
§ 17a ; Justiz- und Polizeidepartement schickt Nachtrag zum Polizeigesetz in die Vernehmlassung ; Deutsches Versammlungsgesetz ; Österreichisches Versammlungsgesetz ; Darstellung der Lage in der Schweiz
Wort-Analyse: Vermummungsverbot| Grundform | Vermummungsverbot |
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| Satzbeispiele | Für sie gilt demnach auch nicht das so genannte Vermummungsverbot. |
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| Es ging friedlich zu, aber dreißig von ihnen, die Tiermasken trugen, wurden festgenommen: Sie hatten gegen ein Vermummungsverbot aus dem Jahre 1845 verstoßen. |
| Wir brauchen gerade zu Ostern ein totales Vermummungsverbot für Eier, und bei Verstoß droht die Abschreckungshaft. |
| Auf die Frage, ob man denn nun in Schweden ein Vermummungsverbot erwäge, damit die Militanten unter den Protestlern endlich mal Gesicht zeigen müssten, meinte er, man könne doch Demonstranten keine Kleiderordnung verpassen. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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