Lexikon: Verordnungsermächtigung

Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht, Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen. Ansonsten müssten alle Änderungen mit Gesetzen durch die Parlamente beschlossen werden.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Verordnungsermächtigung
 Internetverweise zu Verordnungsermächtigung:
Art. 80 



 Wort-Analyse: Verordnungsermächtigung

GrundformVerordnungsermächtigung
Synonyme
SatzbeispieleIm Entwurf des Wirtschaftsministeriums zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sei eine Verordnungsermächtigung geplant, mit der die Einfuhr von "schmutzigem Strom" nach Deutschland verboten werden könne, sagte ein Sprecher am Dienstag.
Nach Angaben von SPD und Grünen wurde für die Härtefallregelung eine entsprechende Verordnungsermächtigung in das Gesetz eingefügt.
Im Freistaat, so ein Ergebnis der Umfrage, sei diese kaum vorhanden; hier gelte stattdessen immer noch die "Verordnungsermächtigung des Ministeriums".
Mit der Einführung der Verordnungsermächtigung will der Gesetzgeber nicht nur sicherstellen, daß gleiche Maßstäbe bei der Gewährung einmaliger Leistungen zugrundegelegt werden, sondern durch Abbau von bürokratischen Hemmnissen auch Kosten gespart werden.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

Leider wurde kein Ergebnis für Ihren Begriff im Abkürzungsverzeichnis gefunden.
 
Suchtipps zum Abkürzungsverzeichnis:
Verwenden Sie die Grundform und den Singular eines Begriffs.
Vermeiden Sie die Suche mit mehreren Begriffen.

 

 

 

 

Leider wurde kein Ergebnis für Ihren Begriff in der Übersetzung gefunden.
 
Suchtipps zur Übersetzung:
Verwenden Sie die Grundform und den Singular eines Begriffs.
Vermeiden Sie die Suche mit mehreren Begriffen.
Die Schreibweise ´ß´ oder ´ss´ kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen

 

 

Fehler/Anregungen mitteilen

Sie möchten:
Ihr Name:
Ihre EMail-Addresse:
Ihre Nachricht:

 

Impressum

Klaus Kopf
Düppelstrasse 6
22769 Hamburg
Deutschland

Steuernummer: 41/127 /03069

Finanzamt Hamburg-Altona

  

Konzessionsinformationen zu den definero Suchfunktionen

Lexikon
Das Lexikon basiert auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und unterliegt der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der Autoren ist auf dem Lexikon Wikipedia (Wiki) verfügbar. Lexikon-Artikel können direkt auf Wikipedia bearbeitet werden.
  

Wort-Analyse (Wörterbuch)
Das Wörterbuch wird uns von der Universität Leipzig (Institut für Informatik) Projekt Deutscher Wortschatz zur Verfügung gestellt.
  

Übersetzung
Die Übersetzung (deutsch - englisch/ englisch - deutsch) unterliegt der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Sie basiert auf folgenden Datenbanken, die von nachstehenden Personen zusammengefasst und überarbeitet wurden
Frank Richter (dict.tu-chemnitz.de; 1995 - 2002)
Paul Hemetsberger (dict.cc; 2002 - 2004)
Thomas Promny (odge.de; 2004 - 2006)
Kopf (Lexikon definero.de; seit 2006)
  

Abkürzung
Das Abkürzungsverzeichnis basiert auf einer Datenbank von Klaus Kopf (definero.de ; 2006). Die Liste der Abkürzungen wird stetig erweitert. Etwaige Verlinkungen zu Institutionen, die sich aus den Abkürzungen ableiten lassen, sind im Verzeichnis als sog. Hyperlink kenntlich gemacht. 

  

Danksagungen

   

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie die Informationen bzgl. Copyright, externen Links etc.- zusammengefasst auf der Seite Lexikon definero - Haftungsausschluss

  

RSS-Feed zum Lexikon definero.de


http://www.definero.de/definero.xml

 

Gratis Wörterbuch für 75 Sprachen herunterladen Lexikon