Lexikon: Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerrechtliches Konstrukt für den Aufwand, den eine arbeitende Person deswegen zusätzlich zu tragen hat, weil sie sich (der zu versteuernden Arbeit wegen) nicht zu Hause befindet und sich daher an dem anderen Ort nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
 Internetverweise zu Verpflegungsmehraufwand:
bundesfinanzministerium.de: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1. Januar 2005 ; bundesfinanzministerium.de: Übersicht Pauschbeträge im Ausland, ab 1. Januar 2005 



 Wort-Analyse: Verpflegungsmehraufwand

GrundformVerpflegungsmehraufwand
SynonymeVerpflegungsmehraufwand, Tagegeld, Verpflegungsaufwand
SatzbeispieleREISEKOSTEN: Der Verpflegungsmehraufwand wird ab achtstündiger Dienstreise mit zehn Mark pauschal anerkannt.
Verpflegungsmehraufwand: Bei Dienstreisen beträgt der Pauschbetrag nur noch 46 Mark, wenn die Dienstreise mindestens 24 Stunden dauert.
So soll es ab 1996 keine Pauschale mehr für den Verpflegungsmehraufwand bei eintägigen Dienstfahrten geben.
Der Vorsteuerabzug für Verpflegungsmehraufwand sowie für Reise- und Umzugskosten der Arbeitnehmer wird gestrichen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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