Lexikon: Versuch (Strafrecht)Der Begriff Versuch bezeichnet: * allgemein eine zielgerichtete Handlung, die nicht zu Ende geführt wird oder ihr Ziel - zunächst - verfehlt. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Versuch
Der Versuch bezeichnet im Strafrecht die nicht vollendete Straftat (). Der Hauptfall des Versuchs ist der nicht eingetretene Erfolg der Tat: Der Täter will sein Opfer töten, verletzt es aber nur. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Versuch (Strafrecht)
Ein Experiment (von lateinisch experimentum „Versuch, Beweis, Prüfung, Probe“) im Sinne der Wissenschaft ist eine methodisch angelegte Untersuchungsanordnung. Experimente gibt es in einer Vielzahl von Wissenschaften, besonders in Naturwissenschaft, Psychologie und Soziologie. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Versuch (Wissenschaft)
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