Lexikon: Volksverhetzung

Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat. Vergleichbare Straftatbestände kennen auch andere Staaten.
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 Internetverweise zu Volksverhetzung:
§ 130 ; BVerfGE 90, 241, 1 BvR 23/94, Absatz-Nr. 40 ; § 130 StGB Volksverhetzung ; § 130 StGB (D) ; § 6 VStGB (D) ; Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Holocaustleugnung: BVerfGE 90, 241. ; Methoden zur Rechtsdurchsetzung und Erfahrungen mit der strafrechtlichen Verfolgung antisemitischer und rechtsextremistischer Hetze im Internet: Artikel über parlamentarische Anfrage bei Hagalil, 22. März 2003 



Volksverhetzer war eine bekannte Rechtsrock-Band aus Sonneberg und Suhl in Südthüringen, die auch unter dem Namen "VV1" auftrat. ...
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 Internetverweise zu Volksverhetzer:
CDs einer rechtsradikalen Band beschlagnahmt 



 Wort-Analyse: Volksverhetzung

GrundformVolksverhetzung
SynonymeAufhetzung, s, Aufputschung, s, Demagogie, s, Fanatisierung, s
SatzbeispieleDer Verteidiger beantragte Freispruch, unter anderem weil er den Tatbestand der Volksverhetzung für nicht erfüllt hält.
Damit habe er sich der Beleidigung und der Volksverhetzung schuldig gemacht.
Prozess gegen den Chef eines Nachtlokals wegen judenfeindlicher Äußerungen Volksverhetzung: Münchner Wirt angeklagt Der Mann hatte der Enkelin des ermordeten israelischen Regierungschefs Rabin den Zutritt verwehrt Von Alexander Krug
Anklage wegen Beleidigung und Volksverhetzung

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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incitement of the people Volksverhetzung {f}

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