Lexikon: VolljuristAls Juristen (lat. ius, Recht; Genitiv: iuris) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Staatsexamen (Erste Juristische Staatsprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bezeichnung "Jurist" (ohne Zusatz) ist aber weder eine geschützte Berufsbezeichnung noch ein akademischer Grad. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Volljurist
Internetverweise zu Volljurist:
§ 67 ; § 5 ; § 7
Wort-Analyse: Volljurist| Grundform | Volljurist |
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| Satzbeispiele | Ja, Kittelmann war Volljurist, aber in erster Linie war er Vollblutpolitiker. |
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| Seit April dieses Jahres gibt es zwar den Fachanwalt für Familienrecht, der seine Kompetenz durch jährliche Fortbildung nachweisen muß, für Richter aber gilt nach wie vor der ironische Satz: "Ein deutscher Volljurist kann alles." |
| Wer "Volljurist" werden will, muß allerdings auch nach dem Hamburger Plan eine zweijährige Referendarzeit absolvieren und an deren Ende eine weitere Prüfung ablegen, die "zum Richteramt" befähigt. |
| Solche Klagen und Lizenzverträge erarbeitet Bohmann, der Biologe, zusammen mit einem Kollegen, Volljurist. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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