Lexikon: Wahlmonarchie

Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.
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 Wort-Analyse: Wahlmonarchie

GrundformWahlmonarchie
SynonymeWahlkönigtum, Wahlmonarchie
SatzbeispieleDie Wahlmonarchie in Polen ermöglichte es auch ausländischen Herrschern, sich in die inneren Angelegenheiten Polens einzumischen.
Diese lag u.a. in der seit 1572 herrschenden Wahlmonarchie begründet, die eine starke königliche Zentralgewalt vermissen ließ.
Dieser Staatsvertrag sicherte dem Vatikan nicht nur den Status einer souveränen Città del Vaticano, der Staatsform nach eine Wahlmonarchie, sondern auch ein Geldvermögen von mehr als 80 Millionen Dollar.
Auch Dato' Hishammuddin Tun Hussein - Minister für Jugend und Sport in der Wahlmonarchie Malaysia - beobachtete das Treiben interessiert.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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