Lexikon: Zeugnisverweigerungsrecht

Das Zeugnisverweigerungsrecht ist geregelt:* im deutschen Zivilprozess in Zivilprozessordnung, §§ 383 ff.* im deutschen Strafprozess in Strafprozessordnung, §§ 52 ff.
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 Internetverweise zu Zeugnisverweigerungsrecht:
§ 383 ZPO ; § 384 ZPO ; § 52 StPO ; § 53 StPO ; § 55 StPO 



 Wort-Analyse: Zeugnisverweigerungsrecht

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleUm den Präsidenten des Hell's Angel Chapters Hannover oder ihre Angehörigen jedoch nicht noch über ihre vorherigen umfassenden Geständnisse hinaus zu belasten, machten die Mittäter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Mit der Aktion solle das rechtlich festgeschriebene Zeugnisverweigerungsrecht, das die Anonymität von Informanten sichere, ausgehebelt werden.
Die Partner haben vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht, ausländische Partner sollen ein Nachzugsrecht haben.
Die Landgerichtsentscheidung, die dem Zeugen Terlinden ausdrücklich ein "umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht" nach Paragraf 55 StPO" zuspricht, enthält sogar einen juristischen Rüffel an die Adresse des Ausschusses.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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