Lexikon: ZeugnisverweigerungsrechtDas Zeugnisverweigerungsrecht ist geregelt:* im deutschen Zivilprozess in Zivilprozessordnung, §§ 383 ff.* im deutschen Strafprozess in Strafprozessordnung, §§ 52 ff.
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Internetverweise zu Zeugnisverweigerungsrecht:
§ 383 ZPO ; § 384 ZPO ; § 52 StPO ; § 53 StPO ; § 55 StPO
Wort-Analyse: Zeugnisverweigerungsrecht| Grundform | |
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| Satzbeispiele | Um den Präsidenten des Hell's Angel Chapters Hannover oder ihre Angehörigen jedoch nicht noch über ihre vorherigen umfassenden Geständnisse hinaus zu belasten, machten die Mittäter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. |
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| Mit der Aktion solle das rechtlich festgeschriebene Zeugnisverweigerungsrecht, das die Anonymität von Informanten sichere, ausgehebelt werden. |
| Die Partner haben vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht, ausländische Partner sollen ein Nachzugsrecht haben. |
| Die Landgerichtsentscheidung, die dem Zeugen Terlinden ausdrücklich ein "umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht" nach Paragraf 55 StPO" zuspricht, enthält sogar einen juristischen Rüffel an die Adresse des Ausschusses. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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